Alexander Gauland, AfD-Vizevorsitzender und Brandenburgs Landes- und Fraktionschef, zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes gegen ein Kopftuchverbot in Kitas: Kopftücher gehören nicht in Erziehungsstätten!
Datum: Mittwoch, dem 30. November 2016
Thema: Baby News


Alexander Gauland zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes gegen ein Kopftuchverbot in Kitas:

Berlin (ots) - Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes gegen ein Kopftuchverbot in Kitas erklärt der stellvertretende AfD-Vorsitzende Alexander Gauland:

"Das Urteil, Kopftücher in Kindertagesstätten zuzulassen, ist eine fundamentale Fehlentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes.

Das Kopftuch ist ein religiöses Symbol und es steht darüber hinaus für Unterdrückung und Minderwertigkeit der Frau. Es steht damit diametral zu den Werten unserer christlich-abendländischen Kultur.

Es darf nicht sein und es widerstrebt mir ganz persönlich, dass sich unsere Kinder dank dieses Urteils nun von klein auf an dieses fremde und rückständige Symbol gewöhnen werden und es womöglich in Folge dessen irgendwann als normal empfinden.

Kopftücher als Form der Verschleierung gehören genauso wenig wie der Islam an sich zu Deutschland.

Es ist ein Unding, dass man mancherorts kritischer mit christlichen als mit islamischen Symbolen ins Gericht geht.

Ich fordere die Politiker, aber vor allem die beiden großen Kirchen auf, gegen dieses Urteil Einspruch einzulegen.

Bedford-Strohm und Marx haben lange genug wohlwollend zugesehen wie Christen in Deutschland immer weiter vernachlässigt und zurückgedrängt werden.

Es ist an der Zeit, das zu ändern und endlich etwas für die Anhänger des Christentums zu tun."

Pressekontakt:

Christian Lüth
Pressesprecher der Alternative für Deutschland
christian.lueth@alternativefuer.de

(Weitere interessante Infos & News zum Thema Verfassungsrecht gibt es hier.)

Muslimische Kita-Erzieherin darf Kopftuch tragen
(Youtube-Video, WEISSE WÖLFE, Standard-YouTube-Lizenz, 29.11.2016):

"Ein 'islamisches Kopftuch' ist in Deutschland nicht unüblich“, begründet das Gericht seine Entscheidung.

Der Arbeitgeber hatte die Muslimin abgemahnt.

Eine muslimische Erzieherin darf bei ihrer Arbeit in einer Kindertagesstätte ein Kopftuch als Ausdruck ihrer religiösen Selbstbestimmung tragen.

Das geht aus einer am Montag veröffentlichten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Fall einer Erzieherin in einer kommunalen Kita in Baden-Württemberg hervor."



Artikel zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/110332/3496704, Autor siehe obiger Artikel. Ein etwaiges Youtube-Video ist ein geframtes Video von Youtube.com, Autor siehe das Video.

Veröffentlicht / Zitiert von » PressePortal.de « auf / über http://www.deutsche-politik-news.de - aktuelle News, Infos, PresseMitteilungen & Artikel!

Veröffentlicht von >> PressePortal.de << auf / über http://www.parteien-news.de - dem ParteienPortal mit aktuellen Partei News und Artikeln


Alexander Gauland zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes gegen ein Kopftuchverbot in Kitas:

Berlin (ots) - Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes gegen ein Kopftuchverbot in Kitas erklärt der stellvertretende AfD-Vorsitzende Alexander Gauland:

"Das Urteil, Kopftücher in Kindertagesstätten zuzulassen, ist eine fundamentale Fehlentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes.

Das Kopftuch ist ein religiöses Symbol und es steht darüber hinaus für Unterdrückung und Minderwertigkeit der Frau. Es steht damit diametral zu den Werten unserer christlich-abendländischen Kultur.

Es darf nicht sein und es widerstrebt mir ganz persönlich, dass sich unsere Kinder dank dieses Urteils nun von klein auf an dieses fremde und rückständige Symbol gewöhnen werden und es womöglich in Folge dessen irgendwann als normal empfinden.

Kopftücher als Form der Verschleierung gehören genauso wenig wie der Islam an sich zu Deutschland.

Es ist ein Unding, dass man mancherorts kritischer mit christlichen als mit islamischen Symbolen ins Gericht geht.

Ich fordere die Politiker, aber vor allem die beiden großen Kirchen auf, gegen dieses Urteil Einspruch einzulegen.

Bedford-Strohm und Marx haben lange genug wohlwollend zugesehen wie Christen in Deutschland immer weiter vernachlässigt und zurückgedrängt werden.

Es ist an der Zeit, das zu ändern und endlich etwas für die Anhänger des Christentums zu tun."

Pressekontakt:

Christian Lüth
Pressesprecher der Alternative für Deutschland
christian.lueth@alternativefuer.de

(Weitere interessante Infos & News zum Thema Verfassungsrecht gibt es hier.)

Muslimische Kita-Erzieherin darf Kopftuch tragen
(Youtube-Video, WEISSE WÖLFE, Standard-YouTube-Lizenz, 29.11.2016):

"Ein 'islamisches Kopftuch' ist in Deutschland nicht unüblich“, begründet das Gericht seine Entscheidung.

Der Arbeitgeber hatte die Muslimin abgemahnt.

Eine muslimische Erzieherin darf bei ihrer Arbeit in einer Kindertagesstätte ein Kopftuch als Ausdruck ihrer religiösen Selbstbestimmung tragen.

Das geht aus einer am Montag veröffentlichten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Fall einer Erzieherin in einer kommunalen Kita in Baden-Württemberg hervor."



Artikel zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/110332/3496704, Autor siehe obiger Artikel. Ein etwaiges Youtube-Video ist ein geframtes Video von Youtube.com, Autor siehe das Video.

Veröffentlicht / Zitiert von » PressePortal.de « auf / über http://www.deutsche-politik-news.de - aktuelle News, Infos, PresseMitteilungen & Artikel!

Veröffentlicht von >> PressePortal.de << auf / über http://www.parteien-news.de - dem ParteienPortal mit aktuellen Partei News und Artikeln






Dieser Artikel kommt von Baby Portal 123 - Babies & Kids !
http://www.baby-portal-123.de

Die URL für diesen Artikel ist:
http://www.baby-portal-123.de/modules.php?name=News&file=article&sid=3031